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Deutschlandticket zur Schülerbeförderung

Auch im Schuljahr 2024/25 wird für Schülerinnen und Schüler der 1. – 10. Klassen der allgemeinbildenden Schulen und für anspruchsberechtigte Vollzeitschülerinnen und Vollzeitschüler der berufsbildenden Schulen im Heidekreis, die noch keinen Sekundarabschluss II besitzen, teilweise das Deutschlandticket zur Sicherstellung der Beförderung genutzt. Dies betrifft alle Anspruchsberechtigten, die die Bahn nutzen oder deren erster Wohnsitz (bei Nutzung des Linienbusverkehrs) 5 bzw. 6 Zonen von der Schule entfernt liegt.

Die Schülerinnen und Schüler die bereits im Schuljahr 2023/24 ein Deutschlandticket als Chipkarte des HVV erhalten haben und deren Anspruch auch im Schuljahr 2024/25 besteht, können das bestehende Ticket weiter nutzen. Für Diejenigen, die im Schuljahr 2024/25 keinen Anspruch mehr haben, wird das Ticket zum Ende des Schuljahres (31.07.2024) automatisch vom Heidekreis gekündigt.

Neue Anspruchsberechtigte erhalten ab dem Schuljahr 2024/25 eine Chipkarte des HVV, als Deutschlandticket, über die Sekretariate der Schulen. Gleiches gilt für die Schülerinnen und Schüler, die bisher ein digitales Deutschlandticket über den Heidekreis genutzt haben. Dieses wird zum 31.07.2024 vom Heidekreis gekündigt. Alle Fahrkartenberechtigten der Zonen 1 bis 4 (maßgebliche Entfernung vom 1. Wohnsitz zum Schulort), die den Wunsch haben ein Deutschlandticket zu erwerben, werden vom Landkreis Heidekreis unterstützt.

Hierzu gilt folgendes Vorgehen: Die volljährigen Schülerinnen und Schüler, bei Minderjährigen die Erziehungs-berechtigten, senden bis zum 14.06.2024 eine E-Mail an schuelerfahrkarte@heidekreis.de und teilen mit, dass sie sich eigenständig ein Deutschlandticket beschaffen und für das Schuljahr 2024/25 auf die Busfahrkarte verzichten.

In der E-Mail ist es wichtig, dass der Name, Vorname und die Anschrift des Fahrkartenberechtigten sowie die Schule genannt werden. Der Heidekreis wird beim Erwerb des Deutschlandtickets den Anteil, der dem Heidekreis entstehenden

Kosten, für eine Busfahrkarte erstatten. Die Auszahlung erfolgt anteilig auf Antrag nach 6 Monaten und unter Vorlage von Nachweisen zum Erwerb des Deutschlandtickets. Nach weiteren 6 Monaten wiederum unter Vorlage von Nachweisen zum Erwerb des Deutschlandtickets. Der Antrag wird hierzu rechtzeitig auf der Homepage des Landkreises Heidekreis zur Verfügung gestellt. Schülerinnen und Schüler der Zonen 1 – 4, die im Schuljahr 2023/24 dieses Angebot genutzt haben, müssen für das kommende Schuljahr einen neuen Antrag stellen.

 

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