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Tickets für Schüler/-innen und Azubi's

Du fährst jeden Tag mit dem Bus zur Schule, weißt aber nicht, welche Fahrkarte am besten zu dir passt? Hier findest du alle Fahrkarten für Schüler/-innen und Azubis für den Heidekreis.

Alle Fahrkarten - ausgenommen Jahresabonnement und Schülersammelzeitkarten - werden in den Omnibussen verkauft.

Das Deutschlandticket nimmt Einzug bei den Schülerfahrkarten im Heidekreis

Alle Schüler*innen, die bisher einen Anspruch auf eine hvv Fahrkarte oder eine Bahnfahrkarte der Start Deutschland GmbH hatten, erhalten zum Beginn des neuen Schuljahres das Deutschlandticket als Chipkarte bzw. Wertmarke, je nach Anbieter.
Die bisherigen Busfahrkarten der Zonen 5 und 6 (maßgebliche Entfernung vom Wohnort zum Schulort) werden als Deutschlandticket ausgegeben. Dies erfolgt in digitaler Form. Mit der Bestellung der Busfahrkarten durch die Schulen, werden dem Landkreis auch die IServ-Email-Adressen der betreffenden Schüler*innen mitgeteilt.
An die Email-Adressen sendet der Heidekreis nach der Bestellung des Deutschlandtickets weitere Informationen zum digitalen Ticket. Wenn die Schüler*innen kein Handy nutzen, setzen sich bitte die volljähri-gen Schüler*innen, ansonsten die Erziehungsberechtigten zwingend bis zum 17.07.2023 mit dem Landkreis Heidekreis unter der E-Mail-Adresse schuelerfahrkarte@heidekreis.de in Verbindung.

Alle Fahrkartenberechtigten der Zonen 1 bis 4 (maßgebliche Entfernung vom Wohnort zum Schulort), die den Wunsch haben ein Deutschlandticket zu erwerben, werden vom Landkreis Heidekreis unterstützt.
Hierzu gilt folgendes Vorgehen:
Die volljährigen Schüler*innen, ansonsten die Erziehungsberechtigten senden bis zum 17.07.2023 eine Email an die E-Mail-Adresse schuelerfahrkarte@heidekreis.de  und teilen mit, dass sie sich eigenständig ein Deutschlandticket beschaffen und für das Schuljahr 2023/24 auf die Busfahrkarte verzichten. In der Email muss der Name, Vorname, Anschrift des Fahrkartenberechtigten sowie die Schule genannt werden. Der Heidekreis wird beim Erwerb des Deutschlandtickets den Anteil der dem Heidekreis entstehenden Kosten für eine Busfahrkarte erstatten. Die Auszahlung erfolgt anteilig auf Antrag nach 6 Monaten und unter Vorlage von Nachweisen zum Erwerb des Deutschlandtickets und nach weiteren 6 Monaten wiederum unter Vorlage von Nachweisen zum Erwerb des Deutschlandtickets.
Wie hoch der Erstattungsbetrag des Heidekreises für die jeweilige Zone ist, können Sie hier  oder unter www.heidekreis.de unter der Rubrik "Schülerfahrtkosten" einsehen. Hier sind entsprechende Wohnorte mit Schulorten und Preistabellen der Zonen hinterlegt.

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Wer ist berechtigt eine Schülerkarte zu beantragen?

Bezugsberechtigte Personen sind schulpflichte Personen bis zur Vollendung des 15. Lebensjahr sowie nach der Vollendung des 15. Lebensjahr. Dazu kommen Schüler und Studenten öffentlicher, staatlich genehmigter oder staatlich anerkannter privater allgemeinbildenden Schulen, berufsbildende Schulen, Einrichtungen des zweiten Bildungsweges. Hochschulen und Akademien. Die Ausnahmen sind Veranstaltungsakademien, Volkshochschulen und Landvolkshochschulen.

Die Berechtigung erlischt, wenn der Inhaber selbstständig beruflich tätig ist oder ein Beschäftigungsverhältnis eingeht. Der Nachweis der Berechtigung wird ungültig, wenn der Berechtigte die Ausbildungsstätte wechselt, spätestens nach Ablauf der Gültigkeitsdauer oder aufgrund einer besonderen Bekanntmachung.

 

Schüler-Azubi-Wochenkarte

Schüler-Azubi-Wochenkarten gelten für die angegebene Kalenderwoche an allen Tagen und berechtigen dich zu beliebig vielen Fahrten auf der angegebenen Strecke. Voraussetzung für das Lösen einer Schülerwochenkarte ist eine Berechtigungskarte. Der Antrag ist vom Fahrgast auszufüllen und von Personen über 15 Jahren durch die Schule bzw. durch den Ausbildungsbetrieb zu bestätigen. Schüler-Azubi-Wwochenkarten sind nicht übertragbar und haben nur in Verbindung mit der Berechtigungskarte Gültigkeit

Fahrpreise der Schüler-Azubi-Wochenkarte

Schüler-Azubi-Wochenkarte (Preise in €, Stand: 01.08.2022)
Zonen123456+
 7,109,7011,9015,6018,9019,90
hvv Ergänzungskarte für die Schüler-Azubi-Wochenkarte

Bei Wochen- und Monatszeitkarten sowie beim Abonnement wurde die Anschlussmobilität von zwei auf sechs VH-Tarifzonen erweitert. Dadurch kann mit den Bussen parallel zur Schiene gefahren werden. Bei einer Vorlage der hvv Zeitkarte bieten wir eine Ergänzung an. Die Ergänzungskarte wird zum halben üblichen Preis der VH - Zeitkarten angeboten

 

Fahrpreis der hvv Ergänzungskarte für die Schüler-Azubi-Wochenkarte

hvv Ergänzungskarte für die Schüler-Azubi-Wochenkarte (Preis in €, Stand: 01.08.2022)
Zonen123456+
 3,504,806,007,809,4010,00
Schüler-Azubi-Monatskarte

Die Schüler-Azubi-Monatskarten gelten für den angegebenen Kalendermonat an allen Tagen und berechtigen zu beliebigen vielen Fahrten auf der angegebenen Strecke. Voraussetzung für das Lösen einer Schülerwochenkarte ist eine Berechtigungskarte. Der Antrag ist vom Fahrgast auszufüllen und von Personen über 15 Jahren durch die Schule bzw. durch den Ausbildungsbetrieb zu bestätigen. Schüler-Azubi-Monatskarten sind nicht übertragbar und haben nur in Verbindung mit der Berechtigungskarte Gültigkeit.

Fahrpreise der Schüler-Azubi-Monatskarte

Schüler-Azubi-Monatskarte* (Preis in €, Stand: 01.08.2022)
Zonen123456+
 20,00 (jede Zone)

 *gilt auch als Ergänzungskarte hvv

Schüler-Azubi-Jahresabo (ab 01.08.2022)

Das Schüler-Azubi-Jahresabo gilt ab dem angegebenen Startdatum für 12 Monate und berechtigt zu beliebig vielen Fahrten an allen Tagen auf dem gesamten Überlandlinienverkehr der Verkehrsgemeinschaft Heidekreis (Netzkarte). Die Karte ist nicht übertragbar.

Für das Schüler-Azubi-Jahresabo muss ein Antrag vom Schüler oder Azubi ausgefüllt und durch die Schule, die Ausbildungsstätte oder die Stelle des Freiwilligendienstleistenden bestätigt werden. Der ausgefüllte Antrag muss an die Geschäftsstelle der Verkehrsgemeinschaft Heidekreis geschickt werden. Die Bearbeitungszeit beträgt bis zu zwei Wochen. Der Fahrpreis des Schüler-Azubi-Jahresabo wird monatlich im Voraus vom Bankkonto abgebucht. Die Kündigung ist nur zum Monatsende möglich und nur dann, wenn wegen eines Umzugs keine Karte mehr benötigt wird. Im Falle eines Schul-, Ausbildungsabbruchs oder der Aufgabe der Stelle des Freiwilligendienstleistenden erlischt die Berechtigung zur Benutzung der Karte.

Bei Beschädigung oder Verlust der Karte des Schüler-Azubi-Jahresabos hat der Kunde die Pflicht, unverzüglich die Geschäftsstelle der Verkehrsgemeinschaft Heidekreis, schriftlich oder persönlich zu informieren und die entsprechende beschädigte Karte vorzulegen. Das Bearbeitungsentgelt beträgt 21 € und wird von dem in der Einzugsermächtigung genannten Konto abgebucht, sofern es nicht bei Abholung der Zweitausfertigung bezahlt worden ist. Die als verlorenen gemeldete Karte des Schüler-Azubi-Jahresabos ist dann ungültig, im Sinne der Beförderungsbedingungen.

Fahrpreise der Schüler-Azubi-Jahresabo

Schüler-Azubi-Monatskarte* (Preis in €, Stand: 01.08.2022)
Zonen123456+
 180,00 | monatlich: 15,00 (jede Zone)

 *gilt auch als Ergänzungskarte hvv

 

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