Wir bewegen den Heidekreis.

Informationen für Eltern

Viele Kinder müssen im Heidekreis mit dem Bus zur Schule fahren. Hier finden Sie wichtige Informationen zum Thema Schülerbeförderung.

Informationen zu witterungsbedingten Ausfällen in der Schülerbeförderung

In den Wintermonaten kann es, bedingt durch extreme Witterungsverhältnisse, zum Ausfall des Schulunterrichts und damit zum Ausfall der Schülerbeförderung kommen. Die Entscheidung, den Unterricht und die Schülerbeförderung ausfallen zu lassen, ist im Wesentlichen abhängig von den Straßenverhältnissen und davon, ob die Verkehrsunternehmen den öffentlichen Personennahverkehr in den Landkreisen aufrecht erhalten können. Über die Durchführung des Schulunterrichts und der Schülerbeförderung bei schlechten Witterungsverhältnissen wird auf Landkreisebene entschieden.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass der ÖPNV kurzfristig nach der Betriebsaufnahme eingestellt werden kann.  Sobald das Fahrpersonal die Straßenverhältnisse für eine Weiterfahrt zu gefährlich erachten und die Sicherheit der Fahrgäste gefährdet ist, wird die Linie aus Sicherheitsgründen eingestellt.

Sollte in einem der niedersächsischen Landkreise der Schulunterricht und die Schülerbeförderung ausfallen, wird darüber unverzüglich im Rundfunk und auf der Internetseite der Verkehrsmanagementzentrale Niedersachsen berichtet. Die Landkreise informieren außerdem auf den jeweils eigenen Internetseiten.

Zusätzliche Angebote der Landkreise:

Was tun, wenn der Bus ausfällt?

Leider kommt es vor, dass ein Bus ausfällt. Dieses kann verschiedenste Gründe haben - technische Fehler, aber auch Straßensperrungen oder Unwetter können hierfür verantwortlich sein. Wenn so ein Vorfall während der Schülerbeförderung passiert, ist dieses für jedes Verkehrsunternehmen sehr unglücklich. Die Verkehrsunternehmen der Verkehrsgemeinschaft Heidekreis versuchen stets schnellstmöglich Ersatz zu beschaffen oder den Verkehr wieder aufzunehmen. Sollte es dennoch passieren, dass Ihr Kind zur gewünschten Zeit nicht an der Haltestelle zur Abholung steht oder nach Haus gekommen ist, informieren Sie sich bei der Verkehrsgemeinschaft Heidekreis. Hier finden Sie die Kontaktdaten.

Wie schaut die Rechtslage bei der Schülerbeförderung aus?

In den gesetzlichen Vorschriften wurde bundesweit niedergeschrieben, dass für Busse und Kleinbusse in der Schülerbeförderung und im Linienbusverkehr besondere Anforderungen bestehen. Aufgrund dieser gesetzlichen Grundlage, sind auch die Verkehrsunternehmen der Verkehrsgemeinschaft Heidekreis dazu verpflichtet, den umfangreichen Anforderungskatalog zu befolgen. Vor der Zulassung eines Busses wird dieser von einem Überwachungsinstitut abgenommen. Hierbei werden die zulässigen Steh- und auch Sitzplätze festgelegt und in den Fahrzeugpapieren eingetragen. Die Beförderungskapazität des Busses darf nicht überschritten werden.

Sind Stehplätze in einem Schulbus zulässig?

Auch in der Schülerbeförderung sind Stehplätze in einem Bus zulässig. Neben der Eintragung der Anzahl der Stehplätze sind die ausreichende Stehfläche pro Person und auch die die Anzahl der Halteeinrichtungen in gewissen Höhen (für Kinder 80-110 cm) Voraussetzung. Bei einer Besetzung der Stehplätze ist das Tempolimit außerhalb der geschlossener Ortschaften auf 60 km/h begrenzt.

Besteht eine Anschnallpflicht in Schulbussen?

Es besteht in Bussen, bei denen die Beförderung stehender Fahrgäste zugelassen ist, keine Anschnallpflicht.

Warum gibt es keine Sitzplatzgarantie für Schüler und Fahrgäste?

Eine Sitzplatzgarantie bedeutet für den Aufgabenträger erhebliche Mehrkosten und ist deshalb oftmals nicht vorgesehen. Es müssten für jede Linie größere bzw. zusätzliche Fahrzeuge und Fahrpersonal für weitere Stunden bereitgestellt werden. Außerdem wird der Nachhaltigkeitsgedanke auch im ÖPNV groß geschrieben. Durch zusätzliche Busse, die die Schüler befördern, muss mit einem erheblich höheren Energieverbrauch und Schadstoffausstoß gerechnet werden.


In Ballungsgebieten von größeren Städten ist es für Schülerinnen und Schüler selbstverständlich keinen Sitzplatz in U-Bahnen, S-Bahnen, Straßenbahnen und Linienbussen zu erhalten. Die Fahrzeuge weisen dort überwiegend mehr Stehplätze als Sitzplätze auf. Im ländlichen Raum wird somit von den Aufgabenträgern eine Ausnutzung der Stehplatzkapazität als zumutbar angesehen.

Warum sind die Schulbusse häufig überfüllt?

Leider kommt der Eindruck eines überfüllten Busses häufig, da Schüler nicht richtig im Bus nachrücken oder auch Sitzplätze für Mitschüler freihalten. Außerdem ist es ein Problem, dass Schüler ihren Schulranzen beim Einstieg in den Bus nicht abnehmen. Alle Beschwerden werden durch die Verkehrsgemeinschaft Heidekreis und den zuständigen Verkehrsunternehmen nachgegangen. Die Ursachen werden ermittelt und Lösungen für einen überfüllten Bus gesucht.

Wie hat sich mein Kind im Bus zu verhalten?

Hier finden Sie die wichtigsten Verhaltensregeln, die jeder Schüler/jede Schülerin sowie alle Fahrgäste in einem Bus zu beachten haben.

Beim Ein- und Ausstieg in den Schulbus muss folgendes beachtet werden:

  • Erkennbares Warten mit Sicherheitsabstand zur Bushaltestelle
  • In einer Reihe anstellen, ohne zu drängeln
  • Ausstieg vor dem Einstieg
  • Fahrkarte ohne Aufforderung vorzeigen
  • Vor dem Einstieg Schulranzen vom Rücken nehmen und diesen, nach der Platzfindung, zwischen die Beine stellen
  • Aufrücken im Bus, um den Mitschülern Platz zu gewähren
  • Kein Freihalten von Sitzplätzen
  • Ausstieg rechtzeitig dem Busfahrer, mit Hilfe des Drücken eines Haltestellenknopfes, mitteilen

Grundsätzlich gilt bei Fahrten mit dem Bus:

  • Anweisungen des Fahrpersonals zu folgen
  • Beschädigungen, Verunreinigungen oder Beschmierungen des Busses sind untersagt
  • Vor oder hinter dem stehenden Bus sollte nie die Straße überquert werden, warten bis es eine freie Sicht auf die Straße gibt

Hinweis: Rücksichtnahme gegenüber Mitschülern und dem Busfahrer macht allen Beteiligten die Busfahrt angenehmer.

Ist die Fahrt mit dem Bus zur Schule überhaupt sicher?

Eine Statistik der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) aus dem Jahr 2012 zeigt, dass Schülerinnen und Schüler bei Fahrten mit dem Schulbus sicherer sind als mit einen privaten oder ohne ein Verkehrsmittel. Die Schulwegsicherheit bei Fahrten mit dem Schulbus ist infolgedessen nachgewiesen. Die meisten Unfälle erfolgen durch Fahrräder oder sogar mit dem privaten PKW.

Sollten Sie Ihre Kinder dennoch mit dem PKW zur Schule bringen, bitten wir Sie nicht in den Haltestellenbereichen oder Haltestellen zu parken. Die Busse werden behindert und die ein- und aussteigenden Kinder haben keine Sicht auf den Straßenverkehr. Außerdem besagt die gesetzliche Regelung (§1 Abs. 2 StVO), dass das Halten an öffentlichen Haltestellen nur bis maximal 3 Minuten erlaubt ist. Ebenso sollte auch nicht mit dem PKW auf der gegenüberliegenden Straßenseite gehalten werden. Dies verleitet viele Schulbus-Kinder dazu, nach dem Ausstieg über die Straße, ohne vorher den Straßenverkehr überblickt zu haben, zu rennen.

Wie wird die technische Sicherheit der Busse gewährleistet?

Die technische Sicherheit wird bei Bussen der Schülerbeförderung und auch im Linienverkehr groß geschrieben. Gesetzlich ist geregelt, dass bei Bussen eine vierteljährliche Sicherheitsprüfung durch speziell anerkannte Prüfstätten durchgeführt werden muss. Außerdem steht jährlich eine Hauptuntersuchung durch eine Überwachungsinstitution an.

Tipps für den sicheren Schulweg Ihres Kindes
Sie möchten persönliche Beratung bei Veranstaltungen oder Elternabende?

Sie haben Beschwerden oder Fragen und möchten diese gerne auf Veranstaltungen der Schulen oder Elternabende persönlich geklärt haben? Unser Mobilitätsberater hilft Ihnen gerne weiter! Sollten Sie eine Beschwerde haben wird diese aufgenommen und direkt im Anschluss an die Verkehrsunternehmen der Verkehrsgemeinschaft Heidekreis und dem Auftraggeber weitergeleitet.  Mit unserem Info-Stand steht er Ihnen zur Verfügung und Sie dürfen ihn gerne zu Ihrer schulischen Veranstaltung einladen. Schreiben Sie einfach eine Mail an info@verkehrsgemeinschaft-heidekreis.de.

Sie haben Beschwerden oder Fragen?

Bei Beschwerden oder Fällen von Missständen, wird diesen Vorwürfen ernsthaft nachgegangen und versucht Lösungen zu finden. Bei Problemen in der Schülerbeförderung des Landkreises Heidekreis, sollten sich Eltern zur Klärung der Vorfälle schnellstmöglich und umgehend an die Verkehrsgemeinschaft Heidekreis wenden. Hierzu sind Informationen wie Liniennummer, Tag und Uhrzeit des Vorfalls und die Haltestelle von wichtiger Bedeutung.

Die Verkehrsgemeinschaft Heidekreis erreichen Sie unter:
Verkehrsgemeinschaft Heidekreis
Geschäftsstelle
Breidingstraße 1b
29614 Soltau

05191 9848-36

05191 9848-69